Genehmigungspflichtige Waffen, die nicht der Kategorie A angehören. z.B.: Selbstlade- Büchsen, Repetierflinten, Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.
Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.: Schusswaffen mit gezogenem Lauf, Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge sowie Schusswaffen mit glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockdoppelflinten.
Erwerb
Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/ Selbstverteidigung) psychologischer Test / WBK* oder WP*.
Jagdkartenbesitzer* von psychologischem Test ausgenommen.
Frei ab 18 Jahren. Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP notwendig, sonst 3 Tage Wartefrist.
Führen
WP / WBK
JK oder WP / WBK
Registrierung oder Meldung
Durch den Fachhandel. Bei Privatpersonen, durch Meldung sowohl des Überlassers, sowie des Erwerbers an die jeweiligen Behörden.
Durch den Fachhandel. Bei Überlassungen zwischen Privatpersonen ebenfalls nur über den Fachhandel.
CZ 75 SP-01 Shadow Kadet Wechselsystem Kal. 22lr
Technische Daten:
Modell: 75 Kadet 2 SP01 Kaliber: .22lr Magazinkapazität: 10 Schuss Lauflänge: 100 mm Gesamtlänge: 185 mm Höhe: 41 mm Breite: 24 mm Gewicht: 280 g Visierung: Mikrometer verstellbar
Nimmt als Wechselsystem keinen Platz weg.
Kategorie A
Kategorie B
Kategorie C
Beschreibung
Verbotenes Waffen- und Kriegsmaterial
Genehmigungspflichtige Waffen, die nicht der Kategorie A angehören. z.B.: Selbstlade- Büchsen, Repetierflinten, Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.
Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.: Schusswaffen mit gezogenem Lauf, Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge sowie Schusswaffen mit glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockdoppelflinten.
Erwerb
Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/ Selbstverteidigung) psychologischer Test / WBK* oder WP*.
Jagdkartenbesitzer* von psychologischem Test ausgenommen.
Frei ab 18 Jahren. Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP notwendig, sonst 3 Tage Wartefrist.
Führen
WP / WBK
JK oder WP / WBK
Registrierung oder Meldung
Durch den Fachhandel. Bei Privatpersonen, durch Meldung sowohl des Überlassers, sowie des Erwerbers an die jeweiligen Behörden.
Durch den Fachhandel. Bei Überlassungen zwischen Privatpersonen ebenfalls nur über den Fachhandel.
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