KelTec RFB18 Kal. .308 Win. 18''

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Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.


Das Keltec RFB Bullpup Selbstladegewehr ist ein Gasdrucklader im Kaliber 308Win. 

Es besitzt einen verriegelten Kippblockverschluss und ein einstellbares Gassystem.

Die Waffe ist kompatibel mit FN FAL (Metric) Magazinen (1x10er dabei) und wirft die Hülsen nach vorne aus.

Das RFB18 ist für beidseitige Bedienung ausgelegt und kann kompromisslos im Rechts- und Linksanschlag verwendet werden.

  • Beidseitige Sicherung & Verschlussfanghebel
  • Spannschieber von links auf rechts umbaubar
  • 24 Slot Alu-Picatinnyschiene am Gehäuse sowie unten am Handschutz
  • A2 - Mündungsfeuerdämpfer
  • Verstellbare Gasentnahme
  • Gaskolben System
  • Werkzeugloses Zerlegen der Waffe
  • Länge: 69cm; Lauflänge: 47cm; Gewicht, leer ohne Mag.: 3,9kg

 

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.