CZ P-10 M (Micro)
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Dieser Artikel unterliegt Erwerbsvoraussetzungen

Nicht lagernd

 

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.

 

 

Trotz der radikalen Verkleinerung hat die neue Pistole alle wichtigen Merkmale der P-10 Baureihe: Ergonomie, weicher Abzugsverlauf und eine intuitive Bedienung.

Ihr leistungsstarkes Kaliber 9x19 mm macht sie zur ersten Wahl für professionelle Waffenträger. Des Weiteren überzeugen die P-10 Modelle gewohnterweise durch hohe Zuverlässigkeit, hervorragende Präzision und ein ruhiges Schussverhalten.

Mit einer Magazinkapazität von 7+1 Patronen zeichnet sich das Modell CZ P-10 M durch eine vergleichbar geringere Breite gegenüber allen anderen Pistolen mit Schlagbolzenschloss aus. Der innere Verschlussfang erlaubt ein schnelles Durchladen und zeigt zuverlässig den leeren Ladezustand der Pistole an. Das Fehlen des äußeren Verschlussfanghebels am Griffstück eliminiert das Risiko eines Handhabungsfehlers und macht die Waffe sehr schlank.

Zu ihren weiteren Features zählen die extrem beständige Oberfläche des Verschlusses und des Laufs, der glasfaserverstärkte Polymerrahmen und der ergonomische Griff mit rutschfestem Checkering. Ihre Oberflächenbehandlung macht die CZ P-10 M korrosionsbeständig und kratzfest.

Zwei Paar Durchladerillen optimieren ihre Anwenderergonomie, das Polymergriffstück mit integrierter Picatinny-Montageschiene nach MIL-STD-1913 erlaubt die Aufnahme von taktischem Zubehör.

Trotz der subkompakten Bauweise überzeugt die Pistole mit ihrem geschmiedetem und 8,53 cm langen Lauf durch hervorragende Präzision. Dazu trägt auch der knackig kurze Abzugsweg bei. Mit einer Gesamtlänge von gerade einmal 16,5 cm und einem Leergewicht von nur 630 g trägt sie nie auf und ist jederzeit angenehm zu führen.

Die Waffe kommt ready out of the Box mit von Werk aus montierter selbstleuchtender Visierung und einer Picatinny-Schiene für praktisches Zubehör.

Die Sicherung wirkt nicht nur auf den Abzug sondern auch direkt auf den Schlagbolzen, eine Schussauslösung bei einem eventuellen Fallen ist also nahezu unmöglich.

Lieferumfang

  • Pistole CZ P-10 M
  • 2 x Magazin

 

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.