Steyr AUG A3 SA Police 382mm

Steyr AUG A3 SA Police 382mm

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Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.

Steyr AUG A3 SA Police 382mm LL

Nur wenige Stücke nach langer Lieferzeit verfügbar!!

Wird im Koffer ausgeliefert.

Die zivile Variante des AUG A3 wie es bei diversen Polizei- und Sondereinheiten zum Einsatz kommt. Mit starrer Verriegelung und einer Picatinny Schiene zur schnellen Montage verschiedener Optiken. Zusätzlich dazu gibt es eine QD-Anbindung und ein Keymod-System an der Laufschiene.

Kaliber

.223 Rem

Gesamtlänge

665 mm / 26,2"

Lauflänge

382 mm / 16"

Gewicht

3,1 kg / 6,8 lbs

Magazin

Abnehmbares, synthetisches (transparentes) zweireihiges Stangenmagazin

Magazin Kapazität

9 Schuss, 30 Schuss, 42 Schuss (optional)

Abzug

Halbautomatik-Abzug

Sicherung

seitliche Schiebesicherung sichert den Abzug

 

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.