Genehmigungspflichtige Waffen, die nicht der Kategorie A angehören. z.B.: Selbstlade- Büchsen, Repetierflinten, Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.
Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.: Schusswaffen mit gezogenem Lauf, Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge sowie Schusswaffen mit glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockdoppelflinten.
Erwerb
Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/ Selbstverteidigung) psychologischer Test / WBK* oder WP*.
Jagdkartenbesitzer* von psychologischem Test ausgenommen.
Frei ab 18 Jahren. Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP notwendig, sonst 3 Tage Wartefrist.
Führen
WP / WBK
JK oder WP / WBK
Registrierung oder Meldung
Durch den Fachhandel. Bei Privatpersonen, durch Meldung sowohl des Überlassers, sowie des Erwerbers an die jeweiligen Behörden.
Durch den Fachhandel. Bei Überlassungen zwischen Privatpersonen ebenfalls nur über den Fachhandel.
.223 Rem. Hülsen vom Qualitätshersteller GGG, aus bestem CuZn30 gefertigt. unbezündert, wärmebhandelter Hülsenmund - ein Qualitätskriterium.
Sehr sehr gleichmäßiges Hülsenvolumen !
Kategorie A
Kategorie B
Kategorie C
Beschreibung
Verbotenes Waffen- und Kriegsmaterial
Genehmigungspflichtige Waffen, die nicht der Kategorie A angehören. z.B.: Selbstlade- Büchsen, Repetierflinten, Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.
Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.: Schusswaffen mit gezogenem Lauf, Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge sowie Schusswaffen mit glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockdoppelflinten.
Erwerb
Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/ Selbstverteidigung) psychologischer Test / WBK* oder WP*.
Jagdkartenbesitzer* von psychologischem Test ausgenommen.
Frei ab 18 Jahren. Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP notwendig, sonst 3 Tage Wartefrist.
Führen
WP / WBK
JK oder WP / WBK
Registrierung oder Meldung
Durch den Fachhandel. Bei Privatpersonen, durch Meldung sowohl des Überlassers, sowie des Erwerbers an die jeweiligen Behörden.
Durch den Fachhandel. Bei Überlassungen zwischen Privatpersonen ebenfalls nur über den Fachhandel.
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