Erwerbsvoraussetzungen
Waffen, Munition und Treibladungspulver dürfen wir nur an berechtigte Personen abgeben. Hier finden Sie, was Sie beim Kauf bei Waffen Paar in Graz brauchen. Grundlage ist das österreichische Waffengesetz 1996 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 56/2025, die seit 28. April 2026 vollständig gilt.
Das bringen Sie immer mit
- Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- Ihr Waffendokument im Original: Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte
Waffen und Munition übergeben wir nur persönlich in unserem Geschäft am Kainacherweg 6 in Graz. Ein Versand ist nicht möglich.
Kategorie B – Pistolen, Revolver, Halbautomaten, Pump-Flinten
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass mit einem freien Platz für eine Kategorie-B-Waffe
- Mindestalter 25 Jahre. Ausnahmen gibt es unter anderem für Jäger, Sportschützen und beruflich Berechtigte.
- Wartefrist nur beim Ersterwerb: Ist auf Sie bereits eine Waffe der Kategorie B registriert, entfällt sie. Sonst beträgt sie 4 Wochen ab Kaufabschluss.
Kategorie C – Repetierbüchsen, Bock- und Kipplaufwaffen, Unterhebel
- Seit 28. April 2026 nur mit Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder gültiger österreichischer Jagdkarte
- Mindestalter 21 Jahre. Ausnahmen gibt es unter anderem für Jäger und Sportschützen.
- Wartefrist nur beim Ersterwerb: Ist auf Sie bereits eine Waffe der Kategorie C registriert, entfällt sie. Sonst beträgt sie 4 Wochen ab Kaufabschluss.
- Die Registrierung im Zentralen Waffenregister übernehmen wir direkt bei der Übergabe.
Sie besitzen bereits eine Kategorie-C-Waffe ohne WBK, Waffenpass oder Jagdkarte? Dafür gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis 28. April 2028. Beantragen Sie rechtzeitig eine Waffenbesitzkarte bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion.
Die 4-Wochen-Wartefrist
Die Wartefrist gilt nur, wenn auf Sie noch keine Waffe der jeweiligen Kategorie registriert ist. Seit 1. November 2025 dürfen wir die Waffe dann erst vier Wochen nach dem Kauf übergeben. Bis dahin lagert sie sicher bei uns.
- Haben Sie bereits eine Waffe derselben Kategorie registriert, gibt es keine Wartefrist. Sie bekommen die Waffe sofort nach der Prüfung.
- Die Frist gilt je Kategorie. Wer nur eine Kategorie-C-Waffe registriert hat, wartet beim ersten Kauf einer Kategorie-B-Waffe trotzdem vier Wochen.
- Ausgenommen sind Inhaber eines Waffenpasses und Käufer, die die sofortige Ausfuhr in ihren Wohnsitzstaat nachweisen.
Munition
- Seit 28. April 2026 gilt das für alle Patronen, auch für Büchsen-, Schrot- und Kleinkaliberpatronen.
- Als Nachweis gilt eine Waffenbesitzkarte, ein Waffenpass, eine gültige Jagdkarte oder die Registrierungsbestätigung einer passenden Waffe.
- Abgabe nur an Volljährige mit Lichtbildausweis
Treibladungspulver
Wiederladepulver geben wir nur an volljährige Kunden mit Lichtbildausweis und Waffendokument ab. Es ist ausschließlich zur Abholung erhältlich. Bitte bewahren Sie es in einem geeigneten, versperrten Behältnis auf.
Private Weitergabe läuft über den Händler
Verkaufen oder verschenken Sie eine Schusswaffe privat, muss das seit der Novelle über einen Waffenhändler laufen. Wir prüfen Identität, Berechtigung und Wartefrist und übernehmen die Meldung. Sprechen Sie uns gerne an. Wir übernehmen das auch für Waffen, die nicht bei uns gekauft wurden.
Kunden ohne Wohnsitz in Österreich
Für Käufer aus dem Ausland gelten zusätzliche Regeln, etwa der Europäische Feuerwaffenpass oder ein Erlaubnisschein für die Ausfuhr. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich im Geschäft oder telefonisch unter +43 650 3800 210.
Diese Übersicht ist eine Information für unsere Kunden und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist das Waffengesetz in der jeweils geltenden Fassung (RIS). Im Einzelfall entscheidet Ihre Waffenbehörde.