Vihtavuori 3N37 0.5 kg

Vihtavuori 3N37 0.5 kg

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Dieser Artikel unterliegt Erwerbsvoraussetzungen

bestellbar

 

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.

 

Kategorie A

Kategorie B

Kategorie C

 Beschreibung

Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial

Genehmigungspflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie A
angehören. z.B.: Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen.

Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. z.B.:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Drillinge
sowie Schusswaffen mit
glattem Lauf. z.B.: Einlaufflinten,
Doppelflinten und
Bockdoppelflinten.

Erwerb

 

Bedarfsnachweis (z.B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP*.

Jagdkartenbesitzer* von
psychologischem Test
ausgenommen.

Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.

Führen

 

WP / WBK

JK oder WP / WBK

Registrierung oder
Meldung

 

Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.

Durch den Fachhandel. Bei  Überlassungen
zwischen Privatpersonen
ebenfalls nur über den Fachhandel.